Die Kurtaxenansätze, welche jeder Gast vor Ort entrichten muss, sind im Tourismusgesetz des Kantons Wallis und im Kurtaxenreglement der Gemeinden festgesetzt. Der Kurtaxenertrag ist im Interesse der Unterworfenen zu verwenden und dient insbesondere der Finanzierung eines Informations- und Reservationsdienstes sowie der Animation vor Ort und dem Betrieb von Anlagen, die dem Tourismus, der Kultur und dem Sport dienen.

Das Kurtaxenreglement kann jeweils auf der Homepage der Gemeinden eingesehen werden. Die Kurtaxenansätze können je nach Betriebsart variieren.

Jeder kurtaxenpflichtige Gast hat Anrecht auf eine Gästekarte, welche vom Vermieter abgegeben werden muss.

  • Kurtaxe Sommer: 01.06. - 31.10.
  • Kurtaxe Winter: 01.11. - 31.05.

Leistungen SaastalCard

alle Beherberger, sofern diese Partnerbetriebe sind

Die meisten Vermieter vor Ort bieten ihren Gästen die SaastalCard an. Dabei handelt es sich um eine Gästekarte mit interessanten Zusatzleistungen, wie z.B. die kostenlose Benützung der Bergbahnen (ausser Metro Alpin) im Sommer und ganzjährig freie Fahrt mit dem Postauto im gesamten Saastal.

Wir empfehlen vor der Anreise beim Vermieter nachzufragen, ob der Beherbergungsbetrieb die SaastalCard anbietet (evtl. Zuschlag pro Nacht, muss im Mietvertrag vermerkt sein).

Bei unseren Partnerbetrieben (gekennzeichnet) erhalten Gäste die SaastalCard.  

Leistungen Gästekarte

Ferienwohnungen, Hotels und Camping ohne SaastalCard

Leistungen Gästekarte

Nur Gruppenhäuser ohne SaastalCard

Entdecke alle Partnerbetriebe der SaastalCard. Diese sind im Webshop mit folgendem Logo gekennzeichnet: 

 

Kurtaxenansätze

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Vermieter ohne SaastalCard